"Ob den Gärten"
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NEU AB April 2009
Sonderförderung: Energieeffizient Sanieren
Die KfW hat am 1. April die Sonderförderung Energieeffizient Sanieren gestartet. Gefördert werden folgende Maßnahmen an Wohngebäuden: - die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, aber maximal 2000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben - Der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen mit einem Zuschuss von 200 Euro je abgebautem Gerät - Die Optimierung der Wärmeverteilung mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % der Kosten für die Optimierung. Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung untereinander ist möglich. Die Kombination der Sonderförderung mit einem oder einem Investitionszuschuss im ist ebenfalls möglich. Mit Ausnahme des Baubegleitungszuschusses ist die Sonderförderung aber nicht zwingend an eine Finanzierung der Maßnahme in diesen Programmen gebunden.