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Energieausweis für Gebäude
Ab 01.01.2008 ist nun auch in Deutschland nach der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet, Energieausweise einzuführen. Demnach muss bei der Vermietung oder beim Verkauf von Wohngebäuden ein Energieausweis ausgestellt bzw. vorgelegt werden. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Der Energiepass dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben: - Angabe des Primärenergiebedarfs - Gebäudeinformationen wie Gebäudetyp, Baujahr, Wohneinheiten - Qualität aller Außenhüllen des Gebäudes und der Dämmeigenschaften - Anlagenaufwandszahl (Effizienz der Wärme- und Warmwassererzeugung) - CO2-Emissionen - Endenergiebedarf (Gas, Öl, Strom, Holzpellets)